Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen der MIO GmbH

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR LEISTUNGEN DER MIO GMBH

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Reisevertrages nach Maßgabe der bekannten Reisebeschreibung verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibungen und die ergänzenden Informationen von der MIO GmbH für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen. Die Anmeldung kann fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden. Bei elektronischen Buchungen bestätigt die MIO GmbH den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Er versichert, auch für die weiteren Teilnehmer aufgrund seiner Bevollmächtigung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuerkennen. Der Vertrag kommt mit Zugang der Annahme durch die MIO GmbH zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Unverzüglich nach der Reiseanmeldung wird die MIO GmbH dem Kunden eine Reisebestätigung aushändigen.

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von der MIO GmbH vor, an das sie für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist gegenüber der MIO GmbH die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.

2. Bezahlung

Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheines werden 20 % des Reisepreises als Anzahlung fällig. Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheins besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75,00 € nicht übersteigt.

Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist die MIO GmbH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden gemäß Ziffer 5 mit Rücktrittskosten zu belasten.

3. Leistungen

Der Umfang der von der MIO GmbH geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den von ihr veranlassten und zum Zeitpunkt der Reiseanmeldung maßgeblichen Leistungsbeschreibung und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Dabei haben die Bedingungen in der Auftragsbestätigung und Individualvereinbarungen Vorrang vor diesen AGB.

4. Leistungs- und Preisänderung

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der MIO GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den gesamten Zuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Evtl. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die MIO GmbH ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises von bis zu 8 % des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat die MIO GmbH den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor dem Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die MIO GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten.

Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von der MIO GmbH über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung dieser gegenüber geltend zu machen. Bei einer verspäteten Geltendmachung ist die MIO GmbH berechtigt, dem Kunden statt Erstattung des Reisepreises eine gleichwertige Reise anzubieten.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der MIO GmbH. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die MIO GmbH, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Anstelle dieser Entschädigung kann die MIO GmbH eine pauschalisierte Entschädigung für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen beanspruchen. Bei der Berechnung werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen von der MIO GmbH berücksichtigt. Dem Kunden steht ein davon abweichender Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder niedriger als die Pauschale ist. Die MIO GmbH kann diesen Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:

bis 42 Tage vor Reisebeginn: 20% des Gesamtpreises

ab 41 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 40% des Gesamtpreises

ab 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 60% des Gesamtpreises

ab 7 bis 2 Tage vor Reisebeginn: 90% des Gesamtpreises

ab 1 Tag vor Reisebeginn bzw. bei Nichtanreise: 95% des Gesamtpreises.

Abweichend davon gelten die in den Buchungsbedingungen der einzelnen Angebote angegebenen Zahlungs- und Stornierungsbedingungen.

Bei Reisen, die den Erwerb von Fahrkarten, Flugtickets und Eintrittskarten beinhalten, wird dem Kunden der Preis für die bereits erworbenen Karten in Rechnung gestellt, da die Rücknahme seitens dieser Leistungspartner nicht gewährleistet ist. Ein Rücktritt vom Kauf dieser Karten und Tickets ist ausgeschlossen.

Werden auf Wunsch des Reisenden nach Zugang der Buchungsbestätigung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Reiseteilnehmer vorgenommen, kann dies nur in Form eines Rücktritts vom Reisevertrag mit einer anschließenden Neuanmeldung geschehen. Bei unerheblichen Änderungswünschen kann die MIO GmbH von der genannten Rücktrittspauschale absehen.

Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

Nimmt der Kunde Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen) ganz oder teilweise nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

6. Rücktritt und Kündigung durch die MIO GmbH

Die MIO GmbH kann in folgenden Fällen vor Beginn der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen:

– wenn der Kunde den Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Termin nicht beglichen hat, und eine von der MIO GmbH dem Kunden gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos abgelaufen ist.

– wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch die MIO GmbH oder eines sie vertretenden Repräsentanten nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

Kündigt die MIO GmbH aus den genannten Gründen, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr vom Leistungsträger gut gebrachten Beträge. Insoweit obliegt dem Kunden die Beweislast.

Bis 30 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl: Die MIO GmbH kann bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl nur unter folgenden Voraussetzungen vom Reisevertrag zurücktreten: Sie hat in der Reisebeschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen sowie den Zeitpunkt angegeben, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss. Darüber hinaus hat sie in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist deutlich angegeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verwiesen. Ein Rücktritt ist spätestens am 30. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat die MIO GmbH unverzüglich von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen und den Kunden davon zu unterrichten.

7. Aufhebung des Vertrages wegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die MIO GmbH als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die MIO GmbH für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist die MIO GmbH verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung des Kunden vorsieht. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

8. Gewährleistungen

Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Die MIO GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die MIO GmbH kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die MIO GmbH innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, der MIO GmbH erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von der MIO GmbH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages aus einem wichtigen Grund, die die MIO GmbH zu vertreten hat, gerechtfertigt ist. Der Kunde schuldet der MIO GmbH den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises. Die vorgenannten Ansprüche hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber der MIO GmbH geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann er die Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

9. Beschränkung der Haftung

Schadensersatzansprüche des Reisenden gegenüber der MIO GmbH aus dem Reisevertrag, welche nicht Körperschäden betreffen, sind auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit die MIO GmbH für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Die deliktische Haftung der MIO GmbH für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Die Haftung für eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Reisenden bleibt hiervon unberührt.

10. Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, die MIO GmbH einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich MIO GmbH an deren Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der MIO GmbH wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet.

Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem, der MIO GmbH erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er der MIO GmbH zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der MIO GmbH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, der MIO GmbH erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder der MIO GmbH direkt zur Kenntnis zu geben.

11. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Die MIO GmbH lehnt die Teilnahme an einem Streit-beilegungsverfahren ab und ist dazu auch nicht verpflichtet.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche des Kunden auf Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadensersatz gem. §§ 651 k bis 651 n BGB verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist. Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben unberührt. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber der MIO GmbH unter der in den Reiseunterlagen angegebenen Anschrift erfolgen.

13. Reiserücktrittskostenversicherung

Die MIO GmbH empfiehlt dem Kunden, bei der Buchung der Reise den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung im Rahmen der dafür geltenden Versicherungsbedingungen vorzunehmen.

14. Pass-, Visa- und Zollbestimmungen

Die MIO GmbH wird Staatsangehörige des EU Mitgliedstaates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind, sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Ergänzend wird auf die Erläuterungen auf der Website verwiesen.

Darüber hinaus ist der Kunde für die Einhaltung aller zur Durchführung der Reise erforderlichen Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, welche durch Verstöße gegen diese Bestimmungen dem Kunden erwachsen, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, dass sie durch Falsch- oder Nichtinformationen von der MIO GmbH hervorgerufen werden. Bei grenzüberschreitenden Reisen ist der Kunde verpflichtet, eine von der deutschen Staatsangehörigkeit abweichende bekannt zu geben.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Änderungen von Angaben in eigenen Reiseprospekten bzw. auf der eigenen Website bleiben MIO GmbH ausdrücklich vorbehalten.

16. Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann die Firma MIO GmbH nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von der MIO GmbH gegen die Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von der MIO GmbH maßgebend. Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und der MIO GmbH anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Regelungen in diesen Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.

Die Reisebedingungen gelten für den Reiseveranstalter:

MIO GmbH, Am Auerhahn 11, 38855 Wernigerode, Tel. 0049 176 758 73 297; E-Mail: info@mioreisen.de

UST-ID-Nr. DE342345365; Amtsgericht Stendal HRB29843

MIO GmbH vermittelt Reiseversicherungen als erlaubnisfreier Anexvermittler gem. § 34d Abs. 8 Nr. 1 GewO. Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin, Tel. 0800-3696000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, www.versicherungsombudsmann.de.

Stand: 03.12.2023